HINWEISE IN REGELWERKEN

Arbeitshilfen Abwasser

Arbeitshilfen Abwasser - Planung, Bau und Betrieb von abwassertechnischen 
Anlagen in Liegenschaften des Bundes, Ausgabe 2004
 
Abschnitt A-6.2.4.19 Sanierungsverfahren, hier Schlauchrelining 
Als zusätzliche technische Vertragsbedingungen ist folgendes Merkblatt des Rohrleitungssanierungsverbandes e.V. zu vereinbaren: 
Dieses Merkblatt enthält die Güteanforderungen und die Gütesicherungen für die Baustoffe und die Materialien, das Sanierungssystem und die Arbeitsabläufe. 

Für die Arbeitsabläufe gilt: 

  • Das ausführende Unternehmen muss güteüberwacht sein (z.B. RAL-Gütezeichen) und über ein firmeninternes Qualitätssicherungssystem verfügen.
  • Weitere Voraussetzungen sind die Zertifizierung des Unternehmens nach DIN EN ISO 9000 ff und die Anerkennung als Fachbetrieb nach §19 I WHG 
    Es darf nur fachtechnisch geprüftes Personal eingesetzt werden.

Abschnitt A-2.2.2 Hinweise zur Erstellung des Leistungsverzeichnisses für die optische Inspektion 
Bewerber für die Inspektion von Abwassersystemen müssen die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sowie eine Gütesicherung - bestehend aus Fremd- und Eigenüberwachung - nachweisen. 
Der Nachweis gilt als erbracht, wenn das Unternehmen im Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens "I" der Gütegemeinschaft "Güteschutz Kanalbau" oder eines gleichwertigen Gütezeichens ist. Ersatzweise kann ein Fremdüberwachungsvertrag für die jeweilige Einzelmaßnahme vorgelegt werden, bei der die Anforderungen der RAL-Güte- und Prüfbestimmungen GZ 961 zu erfüllen sind. 

Abschnitt A-2.1.3 Hinweise zur Erstellung des Leistungsverzeichnisses für die Reinigung 
Bewerber für die Reinigung von Kanälen müssen die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sowie eine Gütesicherung - bestehend aus Fremd- und Eigenüberwachung - nachweisen 
Der Nachweis gilt als erbracht, wenn das Unternehmen im Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens "R" der Gütegemeinschaft "Güteschutz Kanalbau" oder eines gleichwertigen Gütezeichens ist. Ersatzweise kann ein Fremdüberwachungsvertrag für die jeweilige Einzelmaßnahme vorgelegt werden, bei der die Anforderungen der RAL-Güte- und Prüfbestimmungen GZ 961 zu erfüllen sind.