HINWEISE IN REGELWERKEN

DWA-A 125

Rohrvortrieb und verwandte Verfahren 
Arbeitsblatt DWA-A 125: Dezember 2008 
Abschnitt 7.1.15: Ausschreibung und Vergabe
 
Mit der Durchführung des Rohrvortriebs dürfen nur qualifizierte Unternehmen betraut werden, die die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen und über ausreichende technische und wirtschaftliche Mittel verfügen. Bei Ausschreibungen auf Grundlage der DIN 1960 (VOB Teil A) wird - in Abhängigkeit von der Schwierigkeit der Leistung - empfohlen, vom § 3 Nr. 3 Absatz 2a (Beschränkte Ausschreibung nach Öffentlichem Teilnahmewettbewerb) Gebrauch zu machen. 

Der Nachweis der Fachkunde für die Ausführung von steuerbaren Verfahren und Berstverfahren im Kanalbau gilt als erbracht, wenn das Unternehmen ein Zertifikat der entsprechenden Gruppe gemäß Gütesicherung RAL-GZ 961 der Gütegemeinschaft ,,Herstellung und Instandhaltung von Abwasserleitungen und -kanälen e. V." oder einen entsprechenden Qualifikationsnachweis gemäß ,,Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 961" und einen Vertrag zur RAL-Gütesicherung für die Maßnahme vorlegt. Es sollten Referenzen über die Ausführung vergleichbarer Vortriebsmaßnahmen gefordert werden.