Forderung Bieterqualifikation

Formulierung zur Forderung des "Nachweis zur Eignung nach RAL-GZ 961"

Nachfolgende Formulierung wird von Auftraggebern überwiegend in dieser Form als Eignungsanforderung im Vergabeverfahren verwendet: 

 

Nachweis zur Eignung des Unternehmens (Nachweis nach §6a Abs.3 VOB/A)

Bieter müssen mit Angebotsabgabe*) und während der Werkleistung die fachliche Qualifikation (Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit der technischen Vertragserfüllung) und Gütesicherung des Unternehmens nachweisen. Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 9611) - Beurteilungsgruppe**) "..." sind zu erfüllen und mit Angebotsabgabe nachzuweisen.

Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen und die Gütesicherung des Unternehmens nach Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 mit dem Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens Kanalbau für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) nachweist.

Der Nachweis gilt insbesondere als gleichwertig erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen durch einen Prüfbericht entsprechend Güte- und Prüfbestimmungen Abschnitt 4.1 für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) nachweist und eine Verpflichtung vorlegt, dass der Bieter im Auftragsfall für die Dauer der Werkleistung einen Vertrag zur Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 entsprechend Abschnitt 4.3 abschließt und die zugehörige "Eigenüberwachung" entsprechend Abschnitt 4.2 durchführt.

1) zu beziehen bei: Gütegemeinschaft Herstellung und Instandhaltung von Abwasserleitungen und -kanälen e.V., Linzer Straße 21, 53604 Bad Honnef, Tel.: 02224/9384-0, Fax: 02224/9384-84, E-Mail: info@kanalbau.com, Internet: www.kanalbau.com. Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 sind in Form der Güte- und Prüfbestimmungen und Durchführungsbestimmungen aufrufbar unter: www.kanalbau.com. 

 

Weitere Hinweise zur Formulierung durch die Vergabestelle

*) Hier ist die Art der Nachweisvorlage anzugeben. Standard ist, den Nachweis "mit Angebotsabgabe" zu verlangen (siehe auch VK Nordbayern, Beschluss vom 27.06.2013 - 21.VK-3194-28/13). In Sonderfällen wählt die Vergabestelle, die Nachweise sind "auf Verlangen der Vergabestelle nach Angebotsabgabe bis zum (Datum/Uhrzeit)" vorzulegen. Der Termin (Datum, Uhrzeit) für die Vorlage des Nachweises sollte vor Abschluss der Angebotswertung liegen.

**) Nachfolgend sind von der Vergabestelle der/die vorgesehene(n) Ausführungsbereich(e)/geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) einzutragen:

  • AK1
  • AK1 oder AK2 mit Angabe der Ausführung von Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
  • AK2
  • AK2 oder AK3 mit Angabe der Ausführung von Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
  • VOD - VO - VMD - VM - VP - I - R - D
  • S.. (hier Angabe der vorgesehenen Sanierungsgruppe(n) (z.B. S21; S27) oder der System Kurzbezeichnung(en) (z.B. S21.1; S27.2). Definition der Ausführungsbereiche und Anforderungen der Beurteilungsgruppen: Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961, Abschnitt 3 - Kennzeichnung S-Systeme, siehe www.kanalbau.com; hier Erweiterte Suche: Sanierungssysteme