Grundstücksentwässerung

Antrag auf Gütezeichenverleihung Grundstücksentwässerung

Nach DIN 1986 ,,Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke", Teil 30 ,,Instandhaltung", ist in definierten Zeiträumen eine Dichtheitskontrolle sämtlicher Grundstücksentwässerungsanlagen durchzuführen. Um die notwendigen Untersuchungen und die hiermit verbundenen Investitionen möglichst zielgerichtet bzw. nachhaltig durchzuführen, achten Grundstückseigentümer und Genehmigungsstellen (wie kommunale Ämter und Behörden) darauf, dass ausführende Unternehmen für die entsprechenden Arbeiten qualifiziert sind. 

Da im Bereich privater Grundstücksentwässerungsanlagen auch Unternehmen tätig werden, die nicht im öffentlichen Bereich arbeiten, können diese oft die Anforderungen der Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 nicht vollständig erfüllen. Um aber allen beteiligten Unternehmen ein Angebot für eine RAL-Gütesicherung machen zu können, wurden entsprechende Beurteilungsgruppen für den Bereich Grundstücksentwässerung bei der Gütegemeinschaft Grundstücksentwässerung RAL-GZ 968 installiert. Das Angebot der Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 wird somit durch eine separate Gütesicherung für den Bereich der Grundstücksentwässerung sowie durch ein für den Raum Hamburg etabliertes System zur Beurteilung der Qualifikation von Unternehmen für Arbeiten an Grundstücksentwässerungsanlagen ergänzt. 

Durch das gemeinsame Dach ,,RAL" arbeiten insbesondere Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 und Gütesicherung Grundstücksentwässerung RAL-GZ 968 aufeinander abgestimmt. Inhaber des Gütezeichens Kanalbau RAL-GZ 961 mit den Beurteilungsgruppen AK1, AK2, AK3, R, I und D erfüllen die Anforderungen des entsprechenden Gütezeichens Grundstücksentwässerung RAL-GZ 968 (siehe Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 968). 


Gütegemeinschaft Grundstücksentwässerung RAL-GZ 968

Weitere Informationen unter ral-grundstuecksentwaesserung.de.

 


Grundstücksentwässerung gemäß §13b des Hamburgischen Abwassergesetzes

Gemäß § 13 des Hamburgischen Abwassergesetztes (HmbAbwG) dürfen Grundstücksentwässerungsanlagen nur durch Fachbetriebe gemäß § 13b hergestellt, geändert und abgebrochen werden. 

Die Zertifizierung gemäß § 13b HmbAbwG wird betreut durch unseren Mitarbeiter:

Dipl.-Ing. Oliver Timm
Telefon: +49 (4106) 6380089
Mobil: +49 (177) 7315674
E-Mail: 

 

Die Zertifizierung der Fachbetriebe erfolgt für einen oder mehrere Ausführungsbereiche. Die Ausführungsbereiche sind wie folgt definiert: 

 

 

Ausführungsbereich 1 - Neubau

Dieser schließt Ausführungsbereich 2 und 7 ohne Prüfung bestehender Anlagen gemäß DIN 1986-30 ein. 

Errichten, Ändern und Abbrechen von Grundstücksentwässerungsanlagen außerhalb und unterhalb von Gebäuden ohne Abwasserbehandlungsanlagen mit Ausnahme von Sand- und Schlammfängen einschließlich der Prüfung auf Dichtheit. 

Liste der Firmen, die für den Ausführungsbereich 1 zertifiziert sind 

Ausführungsbereich 2 - Regenwasseranlagen

Errichten, Ändern und Abbrechen von Grundstücksentwässerungsanlagen außerhalb von Gebäuden für die Ableitung von Niederschlagswasser. 

Liste der Firmen, die für den Ausführungsbereich 2 zertifiziert sind 

Ausführungsbereich 3 - Sanierung und Vortrieb

Grabenlose Errichtung und Sanierung von Grundleitungen einschließlich der Schächte. 

Anmerkung: Die zertifizierten Verfahren (z.B. ungesteuerter Rohrvortrieb oder vor Ort härtendes Schlauchlining) werden auf der Zertifizierungsurkunde benannt. Der Kunde hat somit die Möglichkeit, Fachbetriebe für spezielle Verfahren auszuwählen. 

Gemäß § 21 der Hamburgischen Bauordnung, müssen alle grabenlosen Sanierungsverfahren eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des Deuteschen Instituts für Bautechnik, Berlin, besitzen. 

Liste der Firmen, die für den Ausführungsbereich 3 zertifiziert sind 

Ausführungsbereich 4 - Abscheider

Errichten, Ändern und Abbrechen von Abscheideranlagen. 

Liste der Firmen, die für den Ausführungsbereich 4 zertifiziert sind 

Ausführungsbereich 5 - Kleinkläranlagen

Errichten, Ändern und Abbrechen von Kleinkläranlagen. 

Liste der Firmen, die für den Ausführungsbereich 5 zertifiziert sind 

Ausführungsbereich 7 - Dichtheitsprüfung und Inspektion

Prüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen außerhalb und unterhalb von Gebäuden auf Dichtheit und Funktionsfähigkeit. 

Anmerkung: Die hier aufgelisteten Firmen verfügen neben der Ausstattung für die Dichtheitsprüfung neu hergestellter Grundstücksentwässerungsanlagen auch über Geräte und Sachkundige für die TV-Inspektion. Sie sind damit in der Lage, den gemäß DIN 1986-30 für bestehende Grundstücksentwässerungsanlagen möglichen optischen Dichtheitsnachweis zu führen. 

Liste der Firmen, die für den Ausführungsbereich 7 zertifiziert sind