Property drainage

Application form for award of the Property Drainage Quality Mark

According to DIN 1986 "Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke", Teil 30 "Instandhaltung", leakage tests of all property drainage systems must be performed at defined intervals of time. To enable the necessary inspections and the associated investment costs to be as targeted and sustainable as possible, property owners and approval bodies (such as local authorities and official agencies) ensure that the executing companies are qualified to perform the corresponding works.

 

Since not all the companies involved in drainage work on private property also work in the public sector, it may often be the case that they do not meet the requirements of the Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961. To enable all participating companies to apply for RAL quality assurance, however, the appropriate appraisal groups for property drainage were established in the Gütegemeinschaft Grundstücksentwässerung RAL-GZ 968. The services offered by the Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 are thus complemented by a separate quality assurance scheme for the property drainage sector and by a system, established for the Hamburg region, for appraising the qualifications of companies for works on property drainage systems.

 

The Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 and the Gütesicherung Grundstücksentwässerung RAL-GZ 968 are coordinated under the common RAL umbrella. Holders of the RAL-GZ 961 Sewer Construction Quality Mark with the appraisal groups AK1, AK2, AK3, R, I and D meet the requirements of the corresponding RAL-GZ 968 Property Drainage Quality Mark (see Quality and Test Specifications RAL-GZ 968).

 


Gütegemeinschaft Grundstücksentwässerung RAL-GZ 968

Further information can be obtained at ral-grundstuecksentwaesserung.de.

 


Property drainage pursuant to §13b of the Hamburg Abwassergesetz

Gemäß § 13 des Hamburgischen Abwassergesetztes (HmbAbwG) dürfen Grundstücksentwässerungsanlagen nur durch Fachbetriebe gemäß § 13b hergestellt, geändert und abgebrochen werden. 

Die Zertifizierung gemäß § 13b HmbAbwG wird betreut durch unseren Mitarbeiter: Dipl.-Ing. Hans-Christian Möser 

Die Zertifizierung der Fachbetriebe erfolgt für einen oder mehrere Ausführungsbereiche. Die Ausführungsbereiche sind wie folgt definiert: 

 

Ausführungsbereich 1 - Neubau

Dieser schließt Ausführungsbereich 2 und 7 ohne Prüfung bestehender Anlagen gemäß DIN 1986-30 ein. 

Errichten, Ändern und Abbrechen von Grundstücksentwässerungsanlagen außerhalb und unterhalb von Gebäuden ohne Abwasserbehandlungsanlagen mit Ausnahme von Sand- und Schlammfängen einschließlich der Prüfung auf Dichtheit. 

Liste der Firmen, die für den Ausführungsbereich 1 zertifiziert sind 

Ausführungsbereich 2 - Regenwasseranlagen

Errichten, Ändern und Abbrechen von Grundstücksentwässerungsanlagen außerhalb von Gebäuden für die Ableitung von Niederschlagswasser. 

Liste der Firmen, die für den Ausführungsbereich 2 zertifiziert sind 

Ausführungsbereich 3 - Sanierung und Vortrieb

Grabenlose Errichtung und Sanierung von Grundleitungen einschließlich der Schächte. 

Anmerkung: Die zertifizierten Verfahren (z.B. ungesteuerter Rohrvortrieb oder vor Ort härtendes Schlauchlining) werden auf der Zertifizierungsurkunde benannt. Der Kunde hat somit die Möglichkeit, Fachbetriebe für spezielle Verfahren auszuwählen. 

Gemäß § 21 der Hamburgischen Bauordnung, müssen alle grabenlosen Sanierungsverfahren eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des Deuteschen Instituts für Bautechnik, Berlin, besitzen. 

Liste der Firmen, die für den Ausführungsbereich 3 zertifiziert sind 

Ausführungsbereich 4 - Abscheider

Errichten, Ändern und Abbrechen von Abscheideranlagen. 

Liste der Firmen, die für den Ausführungsbereich 4 zertifiziert sind 

Ausführungsbereich 5 - Kleinkläranlagen

Errichten, Ändern und Abbrechen von Kleinkläranlagen. 

Liste der Firmen, die für den Ausführungsbereich 5 zertifiziert sind 

Ausführungsbereich 7 - Dichtheitsprüfung und Inspektion

Prüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen außerhalb und unterhalb von Gebäuden auf Dichtheit und Funktionsfähigkeit. 

Anmerkung: Die hier aufgelisteten Firmen verfügen neben der Ausstattung für die Dichtheitsprüfung neu hergestellter Grundstücksentwässerungsanlagen auch über Geräte und Sachkundige für die TV-Inspektion. Sie sind damit in der Lage, den gemäß DIN 1986-30 für bestehende Grundstücksentwässerungsanlagen möglichen optischen Dichtheitsnachweis zu führen. 

Liste der Firmen, die für den Ausführungsbereich 7 zertifiziert sind