HINWEISE IN REGELWERKEN
Arbeitshilfen Abwasser
Arbeitshilfen Abwasser - Planung, Bau und Betrieb von abwassertechnischen
Anlagen in Liegenschaften des Bundes, Ausgabe 2004
Anlagen in Liegenschaften des Bundes, Ausgabe 2004
Abschnitt A-6.2.4.19 Sanierungsverfahren, hier Schlauchrelining
Als zusätzliche technische Vertragsbedingungen ist folgendes Merkblatt des Rohrleitungssanierungsverbandes e.V. zu vereinbaren:
Dieses Merkblatt enthält die Güteanforderungen und die Gütesicherungen für die Baustoffe und die Materialien, das Sanierungssystem und die Arbeitsabläufe.
Für die Arbeitsabläufe gilt:
Abschnitt A-2.2.2 Hinweise zur Erstellung des Leistungsverzeichnisses für die optische Inspektion
Bewerber für die Inspektion von Abwassersystemen müssen die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sowie eine Gütesicherung - bestehend aus Fremd- und Eigenüberwachung - nachweisen.
Der Nachweis gilt als erbracht, wenn das Unternehmen im Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens "I" der Gütegemeinschaft "Güteschutz Kanalbau" oder eines gleichwertigen Gütezeichens ist. Ersatzweise kann ein Fremdüberwachungsvertrag für die jeweilige Einzelmaßnahme vorgelegt werden, bei der die Anforderungen der RAL-Güte- und Prüfbestimmungen GZ 961 zu erfüllen sind.
Abschnitt A-2.1.3 Hinweise zur Erstellung des Leistungsverzeichnisses für die Reinigung
Bewerber für die Reinigung von Kanälen müssen die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sowie eine Gütesicherung - bestehend aus Fremd- und Eigenüberwachung - nachweisen
Der Nachweis gilt als erbracht, wenn das Unternehmen im Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens "R" der Gütegemeinschaft "Güteschutz Kanalbau" oder eines gleichwertigen Gütezeichens ist. Ersatzweise kann ein Fremdüberwachungsvertrag für die jeweilige Einzelmaßnahme vorgelegt werden, bei der die Anforderungen der RAL-Güte- und Prüfbestimmungen GZ 961 zu erfüllen sind.
Als zusätzliche technische Vertragsbedingungen ist folgendes Merkblatt des Rohrleitungssanierungsverbandes e.V. zu vereinbaren:
Dieses Merkblatt enthält die Güteanforderungen und die Gütesicherungen für die Baustoffe und die Materialien, das Sanierungssystem und die Arbeitsabläufe.
Für die Arbeitsabläufe gilt:
- Das ausführende Unternehmen muss güteüberwacht sein (z.B. RAL-Gütezeichen) und über ein firmeninternes Qualitätssicherungssystem verfügen.
- Weitere Voraussetzungen sind die Zertifizierung des Unternehmens nach DIN EN ISO 9000 ff und die Anerkennung als Fachbetrieb nach §19 I WHG
Es darf nur fachtechnisch geprüftes Personal eingesetzt werden.
Abschnitt A-2.2.2 Hinweise zur Erstellung des Leistungsverzeichnisses für die optische Inspektion
Bewerber für die Inspektion von Abwassersystemen müssen die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sowie eine Gütesicherung - bestehend aus Fremd- und Eigenüberwachung - nachweisen.
Der Nachweis gilt als erbracht, wenn das Unternehmen im Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens "I" der Gütegemeinschaft "Güteschutz Kanalbau" oder eines gleichwertigen Gütezeichens ist. Ersatzweise kann ein Fremdüberwachungsvertrag für die jeweilige Einzelmaßnahme vorgelegt werden, bei der die Anforderungen der RAL-Güte- und Prüfbestimmungen GZ 961 zu erfüllen sind.
Abschnitt A-2.1.3 Hinweise zur Erstellung des Leistungsverzeichnisses für die Reinigung
Bewerber für die Reinigung von Kanälen müssen die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sowie eine Gütesicherung - bestehend aus Fremd- und Eigenüberwachung - nachweisen
Der Nachweis gilt als erbracht, wenn das Unternehmen im Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens "R" der Gütegemeinschaft "Güteschutz Kanalbau" oder eines gleichwertigen Gütezeichens ist. Ersatzweise kann ein Fremdüberwachungsvertrag für die jeweilige Einzelmaßnahme vorgelegt werden, bei der die Anforderungen der RAL-Güte- und Prüfbestimmungen GZ 961 zu erfüllen sind.