Advisory Board

Advisory Board of the Gütegemeinschaft Kanalbau

Beiratsvorsitzender Dipl.-Ing. Gunnar Hunold

Dipl.-Ing. Gunnar Hunold

Rudolf Feickert GmbH
Geschäftsführer
Feldstraße 2
06463 Falkenstein/OT Ermsleben

Telefon +49 (34743) 96416
Dipl.-Ing. Andreas Burger

Dipl.-Ing. Andreas Burger

SAX + KLEE GMBH
Geschäftsführer
Dalbergstraße 30-34
68159 Mannheim

Telefon +49 (621) 182222
Dipl.-Ing. M.A. Rudolf Feickert

Dipl.-Ing. M.A. Rudolf Feickert

Walter Feickert GmbH
Geschäftsführer
Hermann-Stoll-Straße 1
35781 Weilburg-Gaudernbach

Telefon +49 (6471) 502116
Dipl.-Ing., Dipl.-Wirt.-Ing. (FH) Dietmar Frenken

Dipl.-Ing., Dipl.-Wirt.-Ing. (FH) Dietmar Frenken

Blandfort Tief- und Straßenbau GmbH & Co. KG
Leiter
Im Gansbruch 27
52441 Linnich

Telefon +49 (2462) 990543
Dipl.-Ing. (FH) Ewald Weber

Dipl.-Ing. (FH) Ewald Weber

Franz Kassecker GmbH
Geschäftsführer
Egerer Straße 36
95652 Waldsassen

Telefon +49 (9632) 501100

Geschäftsordnung des Beirates Güteschutz Kanalbau

Im Einvernehmen mit der Gütegemeinschaft Herstellung und Instandsetzung von Entwässerungskanälen und -leitungen e.V., vertreten durch den gesetzlichen Vorstand (§ 8, Abs. 1, der Satzung der Gütegemeinschaft) hat sich der Beirat folgende Geschäftsordnung gegeben: 

Präambel 
Der Beirat sieht sich als Interessenvertreter und Mittler des Güteschutzgedankens. 

§ 1 Mitglieder 
Die Mitglieder des Beirates bestehen aus Vertretern des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie und des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, die die im Kanalbau tätigen Betriebe repräsentieren. Je Verband werden höchstens 3 Mitglieder benannt. Vertreter der Geschäftsführungen dieser Verbände nehmen beratend an den Sitzungen teil. 

§ 2 Aufgaben 
Die Aufgaben des Beirates bestehen darin, die Gütegemeinschaft in allen Belangen der Gütesicherung zu beraten, die Interessen der in den Verbänden organisierten Unternehmen zu vertreten und ein Beiratsmitglied in den Vorstand der Gütegemeinschaft zu entsenden. 

§ 3 Vorsitz 
Die Mitglieder des Beirates wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden mit der Amtsdauer von 2 Jahren, abgestimmt mit der Wahlperiode der Gütegemeinschaft. 

§ 4 Sitzungen 
Der Vorsitzende ruft mit einer Frist von 2 Wochen die Sitzungen des Beirates ein und leitet die Sitzungen. Über die Ergebnisse der Sitzungen werden Niederschriften gefertigt und vom Vorsitzenden des Beirates unterzeichnet. Die Niederschrift wird dem Vorstand der Gütegemeinschaft zugeleitet. 

§ 5 Entscheidungen 
Der Beirat entscheidet mit einfacher Mehrheit der anwesenden Beiratsmitglieder. 

§ 6 Änderungen der Geschäftsordnung 
Diese Geschäftsordnung kann nur im Einvernehmen zwischen der Gütegemeinschaft und dem Beirat geändert werden. 

Stand 19.04.2007